Bei der Jahresabschlusserstellung werden steuerliche Wahlrechte geprüft und in einer abschließenden Jahresabschlussbesprechung die individuellen Besonderheiten besprochen, um das bestmögliche steuerliche Ergebnis mit Ihnen zu erarbeiten.
Bilanzen gem. handels- und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben
Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR´s)
Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen in der Land- und Forstwirtschaft (§ 13a EStG) sowie Jahresabschlüsse nach Vorgabe des BMEL für Testbetriebe
Bei Bedarf, z. B. einer Anfrage durch Ihre Bank, erstellen wir auch Bilanzberichte
Erstellung von Sonderbilanzen, insbesondere des Sonderbetriebsvermögens und Ergänzungsbilanzen bei
Personengesellschaften, Eröffnungs- und Zwischenbilanzen sowie Liquiditätsbilanzen
Konsolidierungsbilanzen und Reportings für Banken und internes Finanzmanagement
Jörg Ortmann
Mescheder Str. 29
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